Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Kulturförderabgabe

Die Stadt Bingen am Rhein erhebt eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Betreiber des Beherbergungsbetriebes.

Besteuerungsgrundlage ist der Nettoaufwand für Übernachtungen volljähriger Gäste in Beherbergungsbetrieben ohne Aufwand für Frühstück und andere Leistungen.
Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung und volljährigem Gast bei Nettoübernachtungspreisen

bis 30,00 Euroeinen Euro
bis 100,00 Eurozwei Euro
über 100,00 Eurodrei Euro

wobei jedoch höchstens vier zusammenhängende Übernachtungen pro Person der Besteuerung unterliegen.

Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt.

Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, jeweils bis zum 15. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Steuerabteilung unaufgefordert eine Erklärung für das vorangegangene Quartal nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen.

Zuständigkeit

Amt 20 Kämmerei
Abteilung Steuerabteilung
Strasse Burg Klopp
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Fleck, Bernhard
Telefon 06721 184-234
Telefax 06721 184-233
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Bitte senden Sie die Abgabemeldung ausgefüllt und unterschrieben in Papierform an die Stadtverwaltung Bingen am Rhein.

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