Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Voraussetzung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist u. a. das Haushaltseinkommen.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag gebührenfrei ausgestellt.
Dem ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte Nachweise über Ihre und die Einkünfte Ihrer Haushaltsangehörigen bei.
Notwendige Unterlagen sind:
- Vordruck "Einkommenserklärung"
- Vordruck "Erklärung zu regelmäßigen Einnahmen"
- Vordruck Unterhaltsleistungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid / Rentenanpassungsmitteilung
- Leistungsbescheid z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsbescheid, BaföG-Bescheid, Krankengeld usw.
Außerdem sind uns die Personalausweise aller Haushaltsmitglieder vorzulegen. Antragssteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben uns die Pässe mit dem Aufenthaltsstatus vorzulegen.