Die Stadt Bingen unterhält 13 Friedhöfe: 8 Stadtteilsfriedhöfe, 1 Ehrenfriedhof in Bingen-Dietersheim, 1 Ordensfriedhof auf dem Rochusberg und 3 Judenfriedhöfe.
Die Stadtteilsfriedhöfe dienen der Bestattung derjenigen Personen, die
- bei ihrem Tode Einwohner der Stadt Bingen waren
- oder 20 Jahre ununterbrochen ihren 1. Wohnsitz in Bingen am Rhein hatten.
Die Bestattung einer anderen in der Stadt Bingen verstorbenen oder tot aufgefundenen Person ist zuzulassen, wenn diese keinen festen Wohnsitz hatte, ihr Wohnsitz unbekannt war, oder ihre Überführung an den Wohnsitz unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.
Die Bestattung ortsfremder Personen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.