Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Voraussetzung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist u. a. das Haushaltseinkommen.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauverwaltung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Berg, Michaela
Telefon 06721 184-247
Telefax 06721 184-121
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag gebührenfrei ausgestellt.

Dem ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte Nachweise über Ihre und die Einkünfte Ihrer Haushaltsangehörigen bei.

Notwendige Unterlagen sind:

  • Vordruck "Einkommenserklärung"
  • Vordruck "Erklärung zu regelmäßigen Einnahmen"
  • Vordruck Unterhaltsleistungen
  • aktueller Steuerbescheid
  • aktueller Rentenbescheid / Rentenanpassungsmitteilung
  • Leistungsbescheid z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsbescheid, BaföG-Bescheid, Krankengeld usw.

Außerdem sind uns die Personalausweise aller Haushaltsmitglieder vorzulegen. Antragssteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben uns die Pässe mit dem Aufenthaltsstatus vorzulegen.

 

 


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