Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind z.B. Leistungsempfänger von:

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung im Alter

sofern die Kosten der Unterkunft  bei dieser Berechnung bereits berücksichtigt wurden.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Wohngeldstelle
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Schink, Angela
Telefon 06721 184-187
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Mietzuschuss:

  • Mietbescheinigung (kann auch heruntergeladen werden) und Mietvertrag
  • Nachweise der Einkünfte aller Familienmitglieder (Lohnabrechnungen - evtl. muss Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber angefordert werden, Rentenbescheide, ALG I-Bescheide, Zinseinnahmen etc.)
  • Nachweis bezügl. Mietzahlungen (Kto.-Auszug)

Lastenzuschuss:

  • Bescheinigung über aufgenommene Darlehen und Nachweis (Kto.-Auszug der Darlehnsabbuchung)
  • Grundbuchauszug
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweise der Einkünfte s.o.

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