Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Kulturförderabgabe

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 11.07.12 wurde die Satzung der Stadt Bingen am Rhein über die Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen vom 05.07.10 für unwirksam erklärt.

Zuständigkeit

Amt 20 Kämmerei
Abteilung Steuerabteilung
Strasse Burg Klopp
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Fleck, Bernhard
Telefon 06721 184-234
Telefax 06721 184-233
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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