Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Schornsteinfegerangelegenheiten

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind nach dem Schornsteinfegergesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen, wie z. B. Feuerstätten, Schornsteine und sonstige Luftablässe, fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. Im Rahmen der Aufsicht erfolgt hierzu die Überwachung der beliehenen Bezirksschornsteinfegermeister.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Scheffler, Andrea
Telefon 06721 184-600
Telefax 06721 184-180
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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