Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Ladenöffnungsgesetz

Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus Waren ständig zum Verkauf an jedermann vorgehalten werden. Das Vorhalten von Waren stellt das Anbieten der Entgegennahme von Warenbestellungen in den Einrichtungen gleich. Die Ladenöffnungszeiten sind grundsätzlich montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Verkaufsstellen geschlossen zu halten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung sind Ausnahmen, z. B. für Apotheken und Tankstellen sowie verkaufsoffene Sonntage, möglich.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Becker, Yvonne
Telefon 06721 184-185
Telefax 06721 184-180
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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