Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus Waren ständig zum Verkauf an jedermann vorgehalten werden. Das Vorhalten von Waren stellt das Anbieten der Entgegennahme von Warenbestellungen in den Einrichtungen gleich. Die Ladenöffnungszeiten sind grundsätzlich montags bis samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Verkaufsstellen geschlossen zu halten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung sind Ausnahmen, z. B. für Apotheken und Tankstellen sowie verkaufsoffene Sonntage, möglich.