Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Jahresfischereischein

Jahresfischereischeine können ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Ablegung der Staatlichen Fischereiprüfung (zuständig: Kreisverwaltung). Die Jahresfischereischeine werden entweder für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt (jeweils bis zum 31. Dezember).

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Dexheimer, Astrid
Telefon 06721 184-184
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Lichtbild
  • Prüfungszeugnis über die Staatliche Fischereiprüfung
  • Personalausweis

Gebühren:

Gültigkeit 1 Jahr € 9,00
Gültigkeit 5 Jahre € 35,00


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