Für Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.
Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild ausgestellt.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Als Nachweise sind eine Abstammungsurkunde und ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Wenn das Kind im schreibfähigen Alter ist, muss es den Antrag selbst unterschreiben. Weiterhin ist die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten notwendig.
Gebühren:
€ 13,00