Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Immissionsschutz

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch anlage- oder verhaltensbedingte Alltagsstörungen und Belästigungen (Lärm, Geruch, Erschütterungen, Verunreinigungen, Licht, Wärme, Strahlen u. ä.)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen betreffend nachtruhestörende Tätigkeiten und die Benutzung von Tongeräten in erheblich belästigender Lautstärke

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Geib, Michael
Telefon 06721 184-195
Telefax 06721 184-196
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Gebühren:
26,50 bis 265,00 € (Gebühr für Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gem. Ziffer 4.3.1.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 20.04.2006 (GVBl. S. 165))

Newsletter