Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch hundehaltungsbedingte Alltagsstörungen (Hundegebell, Hundekot u. ä.) und gefährliche Hunde, Erteilung von Erlaubnissen zur Haltung von gefährlichen Hunden, Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Gebühren:
25,00 bis 100,00 € (Gebühr für Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Widerruf einer Erlaubnis gem. Ziffer 14.5.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, S. 38, BS 2013-1-38))
5,00 bis 50,00 € (Gebühr für Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang)