Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Hundehaltung (ohne Hundesteuer), Gefährliche Hunde

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch hundehaltungsbedingte Alltagsstörungen (Hundegebell, Hundekot u. ä.) und gefährliche Hunde, Erteilung von Erlaubnissen zur Haltung von gefährlichen Hunden, Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Geib, Michael
Telefon 06721 184-195
Telefax 06721 184-196
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Gebühren:

25,00 bis 100,00 € (Gebühr für Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Widerruf einer Erlaubnis gem. Ziffer 14.5.1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, S. 38, BS 2013-1-38))


5,00 bis 50,00 € (Gebühr für Zulassung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang)

 

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