Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Fundtiere, insbesondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei streunenden Tieren. Diese werden fachkundig eingefangen und ins Tierheim verbracht. Sofern der Tierhalter ermittelt werden kann, wird er umgehend von der Maßnahme sowie dem Aufenthaltsort des Tieres unterrichtet.