Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Straßenreinigung - Überwachung -

Die Straßenreinigung obliegt den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen oder an diese angrenzenden Grundstücke. Ihr Umfang ist in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen geregelt.

Die städtische Ordnungsbehörde überwacht, ob die Grundstückseigentümern der ihnen auferlegten Pflicht nachkommen.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Nußbaum, Herbert
Telefon 06721 184-188
Telefax 06721 184-180
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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