Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Vergnügungssteuer

Die Steuer beläuft sich auf

  • Pauschsteuer nach festen Sätzen für jeden angefangenen Kalendermonat
    1. für Geräte in Spielhallen
    a) mit Gewinnmöglichkeit 46,01
    b) ohne Gewinnmöglichkeit u.Musikapparate 12,78

    2. für Geräte in Gast-und Schankwirtschaften, sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
    a) mit Gewinnmöglichkeit 12,78
    b) ohne Gewinnmöglichkeit u. Musikapparate 10,22

  • Pauschsteuer nach der Größe des benutzen Raumes
    a) für Einzelveranstaltungen 0,30 ¤ je 10 qm Fläche
    b) für Dauerveranstaltungen (mindestens 20 Tage/Jahr) 0,20 ¤ je 10qm Fläche

Zuständigkeit

Amt 20 Kämmerei
Abteilung Steuerabteilung
Strasse Burg Klopp
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Fleck, Bernhard
Telefon 06721 184-234
Telefax 06721 184-233
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Newsletter