Die Steuer beläuft sich auf
- Pauschsteuer nach festen Sätzen für jeden angefangenen Kalendermonat
1. für Geräte in Spielhallen
a) mit Gewinnmöglichkeit 46,01
b) ohne Gewinnmöglichkeit u.Musikapparate 12,78
2. für Geräte in Gast-und Schankwirtschaften, sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
a) mit Gewinnmöglichkeit 12,78
b) ohne Gewinnmöglichkeit u. Musikapparate 10,22
- Pauschsteuer nach der Größe des benutzen Raumes
a) für Einzelveranstaltungen 0,30 ¤ je 10 qm Fläche
b) für Dauerveranstaltungen (mindestens 20 Tage/Jahr) 0,20 ¤ je 10qm Fläche