Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Sonn- und Feiertagsgesetz

Einhaltung der Sonn- und Feiertage nach dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage

Die Sonn- und Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. An diesen Tagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen. Über die allgemeinen Schutzbestimmungen hinaus sind die Gottesdienstzeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen besonders geschützt und daher alles zu unterlassen, was den Gottesdienst stören könnte. Ausnahmen sind nur nach Prüfung in Einzelfällen möglich.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Becker, Yvonne
Telefon 06721 184-185
Telefax 06721 184-180
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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