Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Spielautomatengenehmigung

Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Gewerbeabteilung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Nußbaum, Herbert
Telefon 06721 184-188
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
  • Bescheinigung in Steuersachen

Gebühr:

€ 153,00 bis 1.533,00

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