Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Sondernutzung (Wirtschaftswege)

Das Befahren der Wirtschaftswege ist nur für Feldanlieger mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen erlaubt.

Sonstige Wirtschaftswegenutzer benötigen einen Sondernutzungsvertrag.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Tiefbau
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Schilz, Hans-Albrecht
Telefon 06721 184-150
Telefax 06721 184-121
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


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