Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Ordnungswidrigkeitenanzeige

Ordnungswidrige Sachverhalte, wie z.B.

  • Mitführen von Kraftfahrzeugen in öffentlichen Anlagen außerhalb zugelassener Ausnahmen
  • Benutzung von Fahrrädern in öffentlichen Anlagen außerhalb besonders ausgewiesener Radwege
  • Nichtbeseitigung von Verunreinigungen durch Hunde (z. B. Hundekot)
  • Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
  • Nichtanleinen von Hunden auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen
  • Nichtanleinen von Hunden außerhalb bebauter Ortslagen, wenn sich Personen nähern
  • Wegwerfen/Liegenlassen von Abfällen oder Hausmüll auf/in öffentlichen Straßen oder Anlagen
  • Entsorgung von Haus-/Gartenabfällen in öffentliche Müllbehälter
  • Verunreinigung von Brunnen, Wasserbecken oder Wasserflächen
  • Zweckfremde Benutzung, Verunreinigung etc. von Wegen, Rasenflächen usw.
  • Zelten in öffentlichen Anlagen
  • Entzündung von Feuer außerhalb der zugelassenen Feuerstellen in öffentlichen Anlagen
  • Grillen auf ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen ohne Genehmigung
  • Handel mit Gegenständen aller Art in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
  • Durchführung von gewerblichen Maßnahmen, Werbung oder Schauspiel in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
  • Anbringung von Plakaten, Handzetteln, Ständern o. ä. an Bäumen in öffentlichen Anlagen ohne Genehmigung
  • Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen Flächen und Gebäuden

können der Ordnungsbehörde der Stadt Bingen am Rhein angezeigt werden.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Scheffler, Andrea
Telefon 06721 184-600
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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