Die Stadt führt in Neubaugebieten anstelle der Grundstückseigentümer naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen durch, die notwendig werden, weil auf den Baugrundstücken Eingriffe in den Naturhaushalt stattfinden. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Eigentümern der Baugrundstücke an die Stadt zu erstatten.