Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Kostenerstattungsbeträge

Die Stadt führt in Neubaugebieten anstelle der Grundstückseigentümer naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßahmen durch, die notwendig werden, weil auf den Baugrundstücken Eingriffe in den Naturhaushalt stattfinden. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Eigentümern der Baugrundstücke an die Stadt zu erstatten.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Veranlagungsstelle
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Geib, Michael
Telefon 06721 184-195
Telefax 06721 184-196
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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