Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Jugendschutzgesetz

Die Ordnungsbehörden sind im Rahmen der Regelungen des Jugendschutzgesetzes bei der Durchführung von Jugendschutzkontrollen unabhängig der Zuständigkeit der Jugendämter eingebunden.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Becker, Yvonne
Telefon 06721 184-185
Telefax 06721 184-180
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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