Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) durch die Stadt erhoben. Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 90 % auf die Eigentümer der durch die jeweilige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke umgelegt. Der typische Fall einer Erschließungsanlage ist die Herstellung einer neuen Straße auf der "grünen Wiese" (Neubaugebiet), um neu gebildete Grundstücke baureif zu machen