Die Umlegung ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren, bei dem das Eigentum an Grundstücken zur Anpassung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes so neu geordnet wird, dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
(Quelle: Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz)
Zuständig ist der Umlegungsausschuss beim Vermessungs- und Katasteramt.