Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen ist gemäß § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz größtenteils genehmigungsfrei. Ausnahmen gelten beispielsweise für den Abbruch eines Hochhauses (mehr als 22 m Höhe über der Geländeoberfläche) oder für den Abbruch eines Kulturdenkmales; hierfür sind Genehmigungen einzuholen.

Generell wird empfohlen, sich im Einzelfall zu erkundigen.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauaufsicht
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Bach, Ulrich
Telefon 06721 184-155
Telefax 06721 184-121
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

  • mitzubringen ist ein Bauantrag (soweit erforderlich)
  • es wird eine Gebühr nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis berechnet

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