Seitens der Stadt Bingen erfolgt die Überprüfung, Ermittlung, Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der illegalen Abfälle.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. von illegaler Abfallbeseitigung) erfolgt seitens des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Mainz-Bingen.