Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (siehe Gaststättenerlaubnis) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs
Gebühren:
€ 15,00 bis € 766,00