Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (siehe Gaststättenerlaubnis) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Gewerbeabteilung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Nußbaum, Herbert
Telefon 06721 184-188
Telefax 06721 184-180
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs

Gebühren:

€ 15,00 bis € 766,00

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