Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
- Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb)
Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung
- Gaststättenantrag § 2 Gaststättengesetz
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "0")
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Miet- oder Pachtvertrag, Grundrisszeichnung der Betriebsräume in doppelter Ausfertigung, Baubeschreibung
- Gesundheitszeugnis
Gebühren:
€ 76,00 bis € 3.834,00