Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Gaststättenerlaubnis /-konzession

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb)

Wer eine Gaststätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Gewerbeabteilung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Neumann, Stefanie
Telefon 06721 184-178
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  1. Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung
  2. Gaststättenantrag § 2 Gaststättengesetz
  3. polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
  4. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "0")
  5. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  6. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  7. Miet- oder Pachtvertrag, Grundrisszeichnung der Betriebsräume in doppelter Ausfertigung, Baubeschreibung
  8. Gesundheitszeugnis

Gebühren:

€ 76,00 bis € 3.834,00

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