Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Kulturzentrum - Vermietung

Das Kulturzentrum, Freidhof 11, Bingen-Stadt besitzt einen Saal, der für kulturelle Veranstaltungen und Sitzungen (keine privaten Veranstaltungen) mit bis zu 236 Personen (je nach Bestuhlung) gemietet werden kann.

Zuständigkeit

Amt 20 Kämmerei
Abteilung Liegenschaftsabteilung
Strasse Burg Klopp
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Schmitt, Sabrina
Telefon 06721 184-238
Telefax 06721 184-233
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Ablauf:

Terminanfragen und vorsorgliche Reservierungen sind telefonisch möglich, die Anmietung der Räume muss schriftlich erfolgen. Kurzes, formloses Anschreiben genügt. (Beginn und Ende der Veranstaltung, Art der Veranstaltung (Konzert, Sitzung usw.), Anschrift und Telefonnummer.)

Wenn Sie den Saal besichtigen möchten, wenden Sie sich bitte an die Hausmeister des Kulturzentrums, Tel. 06721 16321.

Die Saalbenutzungsgebühr ist im Voraus zu zahlen. Erst nach Zahlung der Saalbenutzungsgebühr wird der für die Belegung der Räumlichkeiten erforderliche Saalbenutzungsvertrag ausgefertigt.

Eine eventuell erforderliche Schankerlaubnis ist rechtzeitig bei dem Ordnungsamt der Stadt Bingen, Ämter, Rochusallee 2, zu beantragen.

Die Anmeldung und Zahlung der Vergnügungssteuer ist von dem Veranstalter bei dem Steueramt der Stadt Bingen, Burg Klopp, vorzunehmen.

Die Säle, die Toilettenanlagen sowie die weiter in Anspruch genommenen Räume sind nach Ende der Veranstaltung besenrein zu hinterlassen und dem/der Hausmeister/in ordnungsgemäß zu übergeben.

Miete pro Tag:

Saalmiete: 150,00 €
Kommerzielle/gewerbliche Veranstaltung: 300,00 €
Küchenbenutzung: 150,00 €
Kaution: 50,00 €
Belegung Foyer/Hof: 25,00 €

Bei Veranstaltungen, die nach 02:00 Uhr nachts enden, ist zusätzlich für jede angefangene Stunde eine Gebühr von 25,00 € zu entrichten.

Sofern nach der Veranstaltung keine Beschädigungen festgestellt werden, wird die Kaution zurück überwiesen.

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