Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Gewerbean- / -ab- und -ummeldungen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Gewerbeabteilung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Nußbaum, Herbert
Telefon 06721 184-188
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument
  • bei Anmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Firma (z. B GmbH, KG, OHG) Kopie des Handelsregisterauszuges

Gebühr:

€ 10,23

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