Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
- Bescheinigung in Steuersachen
- 2 Lichtbilder
Gebühren:
€ 38,00 bis € 766,00 (gestaffelt nach Warengruppen)