Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Gewerbeabteilung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Nußbaum, Herbert
Telefon 06721 184-188
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "0")
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • 2 Lichtbilder

Gebühren:

€ 38,00 bis € 766,00 (gestaffelt nach Warengruppen)

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