Den Gemeinden ist das Recht eingeräumt, die Hebesätze der Realsteuern festzusetzen. Die Hebesätze sind Hundertsätze des Gewerbe- bzw. Grundsteuermessbetrages und werden jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Die Hebesätze betragen derzeit für die
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 330 % |
Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen) | 390 % |
| Gewerbesteuer | 390 % |