Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Hebesätze

Den Gemeinden ist das Recht eingeräumt, die Hebesätze der Realsteuern festzusetzen. Die Hebesätze sind Hundertsätze des Gewerbe- bzw. Grundsteuermessbetrages und werden jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Die Hebesätze betragen derzeit für die

Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
330 %
Grundsteuer B
(sonstiges Grundvermögen)
390 %
Gewerbesteuer390 %

Zuständigkeit

Amt 20 Kämmerei
Abteilung Steuerabteilung
Strasse Burg Klopp
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Gruber, Lucia
Telefon 06721 184-231
Telefax 06721 184-233
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


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GewerbesteuerGrundsteuerSteuerzahlungen

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