Die Stadt führt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Altstadt Bingen" Ordnungsmaßnahmen durch, die zu einer Erhöhung des Bodenwerts der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke führen. Die Eigentümer dieser Grundstücke haben zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag an die Stadt zu entrichten, der der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung entspricht.