Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Ausgleichsbeträge

Die Stadt führt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Altstadt Bingen" Ordnungsmaßnahmen durch, die zu einer Erhöhung des Bodenwerts der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke führen. Die Eigentümer dieser Grundstücke haben zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag an die Stadt zu entrichten, der der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung entspricht.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Veranlagungsstelle
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Geib, Michael
Telefon 06721 184-195
Telefax 06721 184-196
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


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