Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 LBauO der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67 und 84 LBauO nichts anderes bestimmt ist.
Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung (Bauantrag) ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn schriftlich bei der Stadtverwaltung Bingen einzureichen.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen.
Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie von den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, die von Sachverständigen bearbeiteten Unterlagen und Bescheinigungen von diesen mit Tagesangabe unterschrieben sein.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Für die Erteilung einer Baugenehmigung wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis berechnet.
Den Baugenehmigungsangtrag, das Gebührenverzeichnis und weitere Formulare finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.