Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Baugenehmigung

Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 LBauO der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67 und 84 LBauO nichts anderes bestimmt ist.

Der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung (Bauantrag) ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn schriftlich bei der Stadtverwaltung Bingen einzureichen.
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen.

Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie von den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern, die von Sachverständigen bearbeiteten Unterlagen und Bescheinigungen von diesen mit Tagesangabe unterschrieben sein.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauaufsicht
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Bach, Ulrich
Telefon 06721 184-155
Telefax 06721 184-121
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Für die Erteilung einer Baugenehmigung wird eine Gebühr nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis berechnet.

Den Baugenehmigungsangtrag, das Gebührenverzeichnis und weitere Formulare finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.


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