Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Ausbildungsförderung

  • Auslandsförderung
  • Meister-BAföG
  • Schülerförderung

Zuständigkeit

Name Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Strasse Georg-Rückert-Straße 11
PLZ/Ort 55218 Ingelheim
Telefon 06132 787-0
Telefax 06132 787 1122
Internet http://www.mainz-bingen.de
E-Mail E-Mail schreiben
Öffnungszeiten Mo - Fr: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Das sog. Meister-BAföG, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.

Artikel Bundesausbildungsförderungsgesetz. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. August 2007, 15:01 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundesausbildungsf%C3%B6rderungsgesetz&oldid=35880649 (Abgerufen: 30. August 2007, 21:25 UTC)

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