Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Anschlussbeiträge

Die Stadt betreibt ein aufwändiges Leitungsnetz zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Baugrundstücke und erweitert dieses Netz nach den Anforderungen der städtebaulichen Planung. An den Erweiterungskosten müssen sich die Grundstückseigentümer beteiligen, die ihr Baugrundstück an die Wasserversorgungseinrichtung bzw. Kanalisation anschließen können. Typischer Fall ist auch hier die Herstellung von Wasser- und Kanalleitungen innerhalb eines Neubaugebietes, um die dortigen Grundstücke bebaubar zu machen.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Veranlagungsstelle
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Geib, Michael
Telefon 06721 184-195
Telefax 06721 184-196
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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