Die Stadt betreibt ein aufwändiges Leitungsnetz zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Baugrundstücke und erweitert dieses Netz nach den Anforderungen der städtebaulichen Planung. An den Erweiterungskosten müssen sich die Grundstückseigentümer beteiligen, die ihr Baugrundstück an die Wasserversorgungseinrichtung bzw. Kanalisation anschließen können. Typischer Fall ist auch hier die Herstellung von Wasser- und Kanalleitungen innerhalb eines Neubaugebietes, um die dortigen Grundstücke bebaubar zu machen.