Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister - natürliche Personen

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es beinhaltet vier Gruppen von Eintragungen, nämlich

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungenwegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.

Die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Privatpersonen (natürliche Personen) bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.

Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister im Allgemeinen bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde.

Die Auskunft muss grundsätzlich persönlich beantragt werden, bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen durch deren gesetzlichen Vertreter.

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Bürgerbüro
Strasse Am Burggraben 7
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Schmitt, Manuela
Telefon 06721 184-300
Telefax 06721 184-310
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag07:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag07:30 Uhr - 12:00 Uhr

 

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Gebühren:

€ 13,00

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