Im Bürgerbüro der Stadt Bingen können Bürger bei Vorliegen eines berechtigten Interesses im Bürgerbüro der Stadt Bingen über eine Internetanwendung Einsicht in das Liegenschaftskataster der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz nehmen und sich bei Bedarf Auszüge auf Papier erstellen lassen.
Die Stadt Bingen bietet diesen gebührenpflichtigen Service auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an, der mit der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz abgeschlossen wurde als Auftragsangelegenheit an.
Gebühren
Pro Ausfertigung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte bis zum Format DIN A3 wird eine Gebühr in Höhe von 14,00 € erhoben.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühr ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden.