Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Ausnahmegenehmigung StVO

Ausnahmegenehmigungen werden nur in dringend notwendigen Fällen erteilt. Sie sind stets schriftlich rechtzeitig vor Inanspruchnahme zu beantragen. Grundsätzlich werden nur Einzelerlaubnisse für begrenzte Zeiträume ausgestellt. Jahresgenehmigungen sind nur für Handwerker der Bereiche Gas, Wasser, Strom und Heizung sowie für Soziale Pflegedienste möglich. Bei kurzfristigen Anlässen, die nicht länger als einen Tag andauern, besteht je nach Sachlage auch die Möglichkeit, telefonisch eine Genehmigung auszusprechen, so z. B. bei Umzügen in der Fußgängerzone.

 

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Ordnungsbehörde
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Becker, Yvonne
Telefon 06721 184-185
Telefax 06721 184-180
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Vorbereitung/Ablauf/Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schriftlicher Antrag mit folgendem Inhalt:

  • von welchen Vorschriften der StVO soll die Ausnahme bewilligt werden
  • für welchen Zeitraum
  • Kfz-Kennzeichen
  • für welchen Straßenbereich soll die Ausnahme bewilligt werden
  • Begründung für die dringende Notwendigkeit

Gebühren:

von € 10,20 bis € 767,00 je Fahrzeug.
Eine Einzelgenehmigung kostet in der Regel € 15,00 je Fahrzeug; 
eine Jahresgenehmigung derzeit € 25,00 je Fahrzeug.

Newsletter