Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für die einzelnen Eigentumswohnungen.

Zuständigkeit

Amt 60 Stadtbauamt
Abteilung Bauverwaltung
Strasse Rochusallee 2
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Berg, Michaela
Telefon 06721 184-247
Telefax 06721 184-121
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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