Eigenheimförderung:
Das Land Rheinland-Pfalz fördert:
- den Neubau einschließlich den Ersterwerb von neuem Wohneigentum,
- den Erwerb vorhandener Wohnungen zur Selbstnutzung (Ankauf) sowie
- den Ausbau, Umwandlung und Erweiterung vorhandener Gebäude.
Modernisierung:
In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum oder von Mietwohnungen gefördert.
Mietwohnungsbauprogramm:
Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes bewilligt die Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Errichtung von Mietwohnungen.