Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

Widerspruchsbearbeitung

Wird ein Widerspruch form- und fristgerecht erhoben, wird dieser auf die Recht- und Zweckmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung hin überprüft.

Kann dem Widerspruch abgeholfen werden, wird eine Abhilfeentscheidung getroffen.

Gelangt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass keine
Abhilfemöglichkeit besteht, wird der Widerspruch vom jeweiligen Fachamt an den Stadtrechtsausschuss weitergeleitet, der sodann über den Widerspruch entscheidet. Ob Kosten für den Widerspruchsführer/in entstehen, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Zuständigkeit

Amt 10 Hauptamt
Abteilung Rechtsabteilung
Strasse Burg Klopp
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
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Ansprechpartner

Name, Vorname Middelmann, Angelika
Telefon 06721 184-115
Telefax 06721 184-116
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Montag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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