Die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II (Zusatzjob) werden bei der Stadtverwaltung Bingen am Rhein nicht durch die Personalabteilung, sondern durch das Amt für soziale Aufgaben, Jugend und Schulen, Ämterhaus, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein aufgrund eines Vermittlungsvorschlags des Centers für Arbeitsmarktintegration Mainz-Bingen oder der Bundesanstalt für Arbeit vergeben.
Weitere zuständige Stellen sind:
Agentur für Arbeit
Mainzer Str. 57 -59
55411 Bingen am Rhein
Telefon allgemein 06721 9107-0
Telefon für Arbeitgeber 06721 9107-66
Center für Arbeitsmarktintegration
Franz-Kirsten-Straße 9
55411 Bingen am Rhein
Eingang letztes Gebäude links
Telefon 06721 1873-0