Burg Klopp - Sitz der Stadtverwaltung

An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen

An- und Ummeldungen sind innerhalb von 8 Tagen nach dem Wohnungswechsel durchzuführen, ansonsten kann es durch die Meldebehörde zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen kommen.

Abmeldungen sind nur bei einem Wegzug ins Ausland oder nach Unbekannt vorzunehmen.

Die Meldungen sind grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen durch Bevollmächtigte vorzunehmen.

 

Zuständigkeit

Amt 32 Amt für öffentliche Ordnung
Abteilung Bürgerbüro
Strasse Am Burggraben 7
PLZ/Ort 55411 Bingen am Rhein
E-Mail Online-Anfrage

Ansprechpartner

Name, Vorname Schmitt, Manuela
Telefon 06721 184-300
Telefax 06721 184-310
E-Mail Online-Anfrage

Öffnungszeiten

Montag07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag07:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag07:30 Uhr - 12:00 Uhr

 

Vorbereitung / Ablauf / Gebühren

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:


Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis
Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Vermieters oder Auszugsbestätigung

 

Gebühren:
Grundsätzlich gebührenfrei

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