An- und Ummeldungen sind innerhalb von 8 Tagen nach dem Wohnungswechsel durchzuführen, ansonsten kann es durch die Meldebehörde zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen kommen.
Abmeldungen sind nur bei einem Wegzug ins Ausland oder nach Unbekannt vorzunehmen.
Die Meldungen sind grundsätzlich persönlich, in Ausnahmefällen durch Bevollmächtigte vorzunehmen.
Vorbereitung / Ablauf / Gebühren
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis
Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Vermieters oder Auszugsbestätigung
Gebühren:
Grundsätzlich gebührenfrei