„Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und beantragen Sie jetzt Ihre Briefwahlunterlagen!“

Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten und ist die herausragende gesetzlich verankerte Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung an der Politik und an der Demokratie in Deutschland

Oberbürgermeister Thomas Feser betont die Bedeutung des Wahlrechts und erläutert am Beispiel der städtischen Homepage www.bingen.de, die verschiedenen Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Ganz besonders sticht dabei der schwarz-rot-goldene „Briefwahl-Button“ hervor, der Besucherinnen und Besucher des Internetauftritts der Stadt direkt über die Möglichkeit des Online-Antrags von Briefwahlunterlagen informiert und zum entsprechenden Antragsportal weiterleitet.

Bei der zurückliegenden Landtagswahl haben rund 45% der wahlberechtigten Bingerinnen und Binger Briefwahlunterlagen beantragt – ein hoher Wert. Mit einem ähnlichen Interesse an der Briefwahl rechnet die Verwaltung auch bei der kommenden Bundestagswahl.
Dabei ist – unabhängig von der Art und Weise der Stimmabgabe – eines besonders wichtig: vom eigenen Wahlrecht Gebrauch zu machen, denn jede Stimme zählt.